Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Nach der Neufassung des Versicherungsrechts wurden in vielen Bereichen die Rechte des Versicherungsnehmers gestärkt. Bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers ist das "Alles oder Nichts - Prinzip" abgeschafft worden; das heißt, dass die Versicherung in vielen Fällen zahlen muss, in denen sie früher leistungsfrei war.

Stellt sich eine dieser Fragen ?

- Die eigene oder die gegnerische Versicherung reguliert nicht oder zu wenig ?
- Nach einem schuldlosen Autounfall soll ich einen Geldabzug hinnehmen ?
- Was heißt "Betriebsgefahr" bei einem Autounfall ?
- Ich soll wegen Unfallflucht Geld an meine Versicherung zurückzahlen ?
- Wann lohnt sich Nutzungsausfall und wann ist ein Mietwagen sinnvoll ?
- Mein Versicherungsmakler schlägt eine andere Versicherung vor. In welchen Bereichen (z.B. Haftpflicht/PKW/Hausrat) ist das vernünftig und wann sollte man genau nach fragen (z.B. bei Kranken/Lebensversicherung) ?

Dann rufen Sie an: 069-57003009