Jürgen Laubenbacher Rechtsanwalt
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Versicherungsrecht

Nach der Neufassung des Versicherungsrechts wurden in vielen Bereichen die Rechte des Versicherungsnehmers gestärkt. Bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers ist das "Alles oder Nichts - Prinzip" abgeschafft worden; das heißt, dass die Versicherung in vielen Fällen zahlen muss, in denen sie früher leistungsfrei war.

Stellt sich eine dieser Fragen ?

- Die eigene oder die gegnerische Versicherung reguliert nicht oder zu wenig ?
- Nach einem schuldlosen Autounfall soll ich einen Geldabzug hinnehmen ?
- Was heißt "Betriebsgefahr" bei einem Autounfall ?
- Ich soll wegen Unfallflucht Geld an meine Versicherung zurückzahlen ?
- Wann lohnt sich Nutzungsausfall und wann ist ein Mietwagen sinnvoll ?
- Mein Versicherungsmakler schlägt eine andere Versicherung vor. In welchen Bereichen (z.B. Haftpflicht/PKW/Hausrat) ist das vernünftig und wann sollte man genau nach fragen (z.B. bei Kranken/Lebensversicherung) ?

Dann rufen Sie an: 069-57003009